In Schleching-Mühlau in der Kampenwandstraße steht tagein-tagaus ...
mehrFertigstellung ist für Ende Februar geplant
mehrWir freuen uns, die neue Imagebroschüre ist da !
mehrDas Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt FFP-2-Schutzmasken für pflegende Angehörige und Bedürftige zur Verfügung. In Schleching können die Masken ab 22.01.2021 nach kurzer telefonischer Terminabfrage, bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 5, abgeholt werden.
Ablauf bei pflegenden Angehörigen
Jede Hauptpflegeperson erhält zunächst drei Schutzmasken am Wohnort der pflegebedürftigen Person. Als Nachweis der Bezugsberechtigung soll das Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der/des Pflegebedürften vorgelegt werden.
Ablauf bei bedürftigen Personen
Personen ab 15 Jahren, die bedürftig sind, erhalten zunächst 5 Schutzmasken. Bedürftig sind grundsätzlich die Empfänger von Grundsicherungsleistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt) sowie Obdachlose und Nutzer von Tafeln. Bei der Abholung ist als Nachweis der Bezugsberechtigung der aktuelle Leistungsbescheid bzw. Berechtigungsschein mitzubringen.
Die Corona Sicherheitsmaßnahmen gelten auch weiterhin.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin, bevor Sie zu uns kommen um dadurch Wartezeiten und unnötigen Kontakt zu anderen Wartenden zu vermeiden!
Die Verwaltung ist zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Allerdings bitten wir Sie nach wie vor zu klingeln um das Rathaus betreten zu können. Nur so können wir für Ihre und unsere Sicherheit sorgen.
Bitte beachten Sie: