Ab sofort ist über unsere Website www.traunstein.bayern für An-, Ab- und Ummeldungen für Restmüll- und Biotonnen eine neue Online-Beantragung unter dem Stichwort „Restmüll“ verfügbar ( https://www.traunstein.com/buerger-verwaltung/restmuell) :
Die Biotonne wird im gewohnten 14-tägigen Rhythmus abgeholt.
Die Biotonne im Landkreis Traunstein – Informationen zur Ausfuhr der Biotonnen
Die seit Juni laufende Bedarfsabfrage für die Biotonne im Landkreis Traunstein ist beendet. Ab 07.09.2020 beginnt die Ausfuhr der Biotonnen im Landkreisgebiet. Hier die wichtigsten Informationen:
Wie geht es weiter?
Anhand der eingegangenen Antworten der Bürger erfolgt nun die Verteilung der Biotonnen. Die Verteilung selbst wird etwa sechs bis acht Wochen Zeit in Anspruch nehmen und ist Ende Oktober abgeschlossen. Die Verteilung der Biotonnen beginnt im südlichen Landkreis, um witterungsbedingte Störungen (z.B. Schneefälle) bestmöglich zu vermeiden. Anschließend erfolgt die Verteilung Schritt für Schritt im mittleren und schließlich im nördlichen Landkreis. „Wir werden während der Ausfuhr jeweils wöchentlich über die Website des Landratsamts und die Abfall-App bekannt geben, welche Kommunen in welchen Kalenderwochen an der Reihe sind“, erklärt Astrid Steinkirchner, Sachgebietsleiterin Abfallwirtschaft im Landratsamt.
Was wird im Herbst ausgeliefert?
Die Biotonnen: Diese haben einen grauen Rumpf und einen braunen Deckel. Die üblichen Größen der Biotonne sind die 80 Liter- und die 120 Liter-Tonne. Im Ausnahmefall erhält man unter bestimmten Voraussetzungen auch ein 240 l Biotonnengefäß.
„Die Deckel der Biotonnen werden mit einem Aufkleber von uns bestückt, mit dem wir auf die gravierendste Störstoffquelle aufmerksam machen wollen: Kunststoffe im Bioabfall. Selbst Verpackungen aus nachwachsenden Rohstoffen wie z.B. Maisstärke oder kompostierbare Müllbeutel, die als „biologisch abbaubar“ beworben werden, dürfen nicht in die Biotonne gegeben werden“, so Astrid Steinkirchner Hintergrund ist, dass die Verwertungszeit in Biomüllbehandlungsanlagen nicht ausreicht, damit sich diese Produkte zersetzen können. Da aus dem Gärrest des Biomülls wertvoller Kompost erzeugt wird, landet der nicht verrottete und für ein Aussortieren oder Aussieben zu kleine Kunststoffanteil als Mikroplastik in Gärten oder auf den Feldern der Landwirtschaft.
Ebenso wird das Landratsamt über einen Aufkleber auf dem Deckel über die ersten Abfuhrtermine im Dezember individuell auf die jeweiligen Orte und Straßenzuteilungen zugeschnitten informieren. Je nach Ort können dies im Monat Dezember zwischen einer und drei Abfuhrtermine sein. „Zusätzlich veröffentlichen wir die Dezemberabfuhrpläne auch über unsere Website und stellen Sie den Rathäusern zur Ausgabe an die Bürger zur Verfügung“, so Steinkirchner
Alle Biotonnen werden mit einem Starterset an Papiertüten bestückt, das 10 Papiertüten mit ca. 9 bis 10 l umfasst. Steinkirchner: „Alle Biotonnen sind mit einem Flyer von uns bestückt, über den wir wertvolle Tipps zum Umgang mit der Biotonne geben, darüber aufklären, was aus dem Biomüll unserer Bürgerinnen und Bürgern wird und welche Bioabfälle wir in der Biotonne sammeln und welche nicht!“
Weitere Informationen zur Biotonne im Landkreis Traunstein gibt es hier: https://www.traunstein.com/buerger-verwaltung/biotonne
Grafik: Was darf (nicht) in die Biotonne ©Landratsamt Traunstein
Die Auslieferung für Schleching ist für die KW 37 (07.09.-13.09.20) geplant. Es handelt sich bei diesem Verteilplan um einen vorläufigen Plan. Die Angaben sind ohne Gewähr.
Einführung der Biotonne im Landkreis Traunstein: Befragung der Grundstückseigentümer startet im Juni
Keine Mehrkosten für Bürger – 14-tägige Leerung – Eigenkompostierung ohne Biotonne weiterhin möglich
Ab dem 1. Dezember 2020 sammelt der Landkreis Traunstein den Bioabfall in der Region, ohne dass für den Bürger Mehrkosten entstehen. Im Juni erhalten daher alle Grundstückseigentümer ein Abfrageschreiben zur vorgesehenen Biotonne für ihre Immobilie. Dabei wird jeder Restmülltonne eine bestimmte Biotonnenkapazität zugeordnet. „Im Behältervorschlag berücksichtigen wir, ob beispielsweise mehrere Restmülltonnen auf einem Grundstück vorhanden sind“, so Astrid Steinkirchner, Leiterin der Kommunalen Abfallwirtschaft im Landratsamt Traunstein. Die übliche Tonnengröße liegt bei 80 und 120 Litern, im Ausnahmefall aber auch 240 Liter.
Wenn auf dem Grundstück die organischen Abfälle selbst kompostiert werden, kann die Biotonne auch ganz abbestellt werden – die Entsorgung von Gartenabfällen ist wie bisher auch über die Wertstoffhöfe möglich. Gleiches gilt bei einer gewerblichen Speiseresteentsorgung. „Gewerbliche Speisereste dürfen nicht über die kommunale Biotonne entsorgt werden. Dazu gehören etwa Abfälle von einer Großküche oder der Gastronomie. Daher ist auch hier eine Abbestellung möglich“, informiert Steinkirchner weiter. Erhält das Landratsamt vom Grundstückseigentümer keine Rückmeldung auf das Abfrageschreiben, wird der entsprechende Biotonnenbehältervorschlag ab September ausgeliefert.
Die Leerung der Tonnen startet dann zum 1. Dezember und erfolgt – wie bei der Restmülltonne – im 14-Tage-Rhytmus. Der gesammelte Bioabfall wird zu 100 Prozent verwertet, um Strom und Wärme zu erzeugen. Der dabei entstehende sogenannte Gärrest wird kompostiert und als Dünger dem natürlichen Stoffkreislauf zurückgeführt.
„Sowohl die Einführung als auch die regelmäßige Leerung erfolgen für die Bürger ohne Mehrkosten. Gleichzeitig bleibt bei einer Befreiung von der Biotonne die bestehende Müllgebühr unverändert“, erklärt Astrid Steinkirchner abschließend. Weitere Informationen sowie ein Online-Formular für eine eventuelle Abbestellung der Biotonne, finden Sie ab Juni auf der Homepage des Landratsamtes Traunstein unter biotonne.traunstein.com.