Eine Linde muss gefällt werden
mehrIn Schleching-Mühlau in der Kampenwandstraße steht tagein-tagaus ...
mehrFertigstellung ist für Ende Februar geplant
mehrFälligkeiten = 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.
bei Jahreszahlung = 1.7.
Die Steuerpflicht gilt für das Kalenderjahr. Bei Verkauf ist der Verkäufer bis Jahresende grundsteuerpflichtig. Vertragliche Vereinbarungen sind mit dem Käufer zu regeln.
Hebesatz Grundsteuer A = 400 % (seit 2012)
Hebesatz Grundsteuer B = 440 % (seit 2012)