Internetwahlschein
Europawahl 2024 am 09.06.2024
bei Selbstabholung im Wahlamt zusätzlich bis 07.06.2024 18:00 Uhr.
Unter folgendem Link können Sie den Internetwahlschein beantragen:
Informationen zum Stimmzettel finden Sie hier
Informationen zum Stimmzettel zur Europawahl 2024 für den Freistaat Bayern
Wahlbekanntmachung Europawahl 2024
BEKANNTMACHUNG über Recht auf Einsicht in Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen
Europawahl am 09. Juni 2024 – Teilnahme von Unionsbürgern
Vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des
Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.
Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder
in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitzgemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus ihres Wohnortes
bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag)
einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden.
(Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)
Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europa-wahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html.
Oder bei ihrer örtlichen Gemeindeverwaltung.
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.