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Breitbandrichtlinien ab 10.Juli 2014

Allgemeines:

Verfahren zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern gemäß Breitbandrichtlinie vom 10. Juli 2014.

Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Erschließungsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netzte der nächsten Generation, NGA-Netze) an. Die Gemeinde Schleching will den Breitbandausbau schnellstmöglich vorantreiben. Hierzu sind gemäß Förderrichtlinie 9 verschiedene Verfahrensschritte (Module) sukzessive abzuarbeiten.

Den Förderfortschritt können Sie hier verfolgen:

Förderfortschritt Gemeinde Schleching

Modul 1: Bestandsaufnahme – Ergebnis vor Markterkundung

Die Gemeinde Schleching hat eine Bestandsaufnahme der Breitband-Ist-Versorgung gem. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014 durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt gemäß Nr. 4.2 BbR.

Das Ergebnis der Bestandsaufnahme kann über folgenden Link abgerufen werden:

Ergebnis Ist-Analyse (PDF. 310 kb)

Übersichtskarte (PDF, 1058 kb)

Modul 2: Markterkundung – Bekanntmachung

Die Gemeinde Schleching gibt hiermit die Markterkundung gem. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014 bekannt.

Die Unterlagen zur Bekanntmachung können über folgende Links abgerufen werden:

Breitband Markterkundungsverfahren (PDF, 929 kb)

Übersichtskarte (PDF, 1058 kb)

Die Gemeinde Schleching hat eine Markterkundung gem. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014 durchgeführt.

Das Ergebnis der Markterkundung kann über folgende Links abgerufen werden:

– SLE_M3_Markterkundung-Ergebnis.pdf

– SLE_M3_Ist-Erfassung_nach_Markterkundung.pdf

– SLE_M3_Plan_Markterkundung-Ergebnis.pdf

Nachdem nahezu das gesamte Gemeindegebiet Schleching durch Änderungen im bestehenden Kabelnetz (100 Mbit/s) sowie Eigenausbau (min. 30 Mbit/s Download und min. 2 Mbit/s Upload) abgedeckt ist, wird das Verfahren zum geförderten Breitbandausbau an dieser Stelle beendet. Die Gemeinde behält sich vor, zu gegebener Zeit erneut mit einem neuen Erschließungsgebiet in das Förderverfahren einzusteigen.

Hinweis:

Die Markterkundung wurden bereits 2014 / 2015 durchgeführt und kommuniziert. Leider kann das Förderverfahren aus organisatorischen Gründen erst jetzt fortgesetzt werden. Aufgrund der schon länger zurückliegenden Ergebnisse aus der Markterkundung (Start 2014) ist es deshalb erforderlich, die Markterkundung erneut durchzuführen.

Modul 2: Markterkundung – Bekanntmachung (Wiederholung)

Die Gemeinde Schleching gibt hiermit die Wiederholung der Markterkundung gem. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014 bekannt.

Die Unterlagen zur Bekanntmachung können über folgende Links abgerufen werden:

– SLE_M2_Markterkundung_Bekanntmachung_2.pdf

– SLE_M2_Plan_2.pdf

Modul 3: Markterkundung – Ergebnis (2. Verfahren)

Die Gemeinde Schleching hat eine Markterkundung gem. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014 durchgeführt.

Das Ergebnis der Markterkundung kann über folgende Links abgerufen werden:

– SLE_M3_Markterkundung-Ergebnis_2.pdf

– SLE_M3_Plan_Markterkundung-Ergebnis_2.pdf

Modul 4: Auswahlverfahren – Bekanntmachung (2. Verfahren)

Bekanntmachung des Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014. Die Bekanntmachung erfolgt gemäß Nr. 5.1 Satz 5 BbR.

Die Unterlagen können über folgende Links abgerufen werden:

– SLE_M4_Bekanntmachung_Auswahlverfahren_2.pdf

 SLE_M4_Anlage_1_zu_Pkt_3_Adressenliste.pdf

– SLE_M4_Anlage_2_zu_Pkt_9_Wertungsvorgehen.pdf

– SLE_M4_Plan_2.pdf

Seitens eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes der Gemeinde Schleching wurde noch während des Auswahlverfahrens ein Angebot für einen Eigenausbau des ausgewiesenen Erschließungsgebietes „Landerhausen“ ohne die Inanspruchnahme von Fördermitteln kundgetan. Dieses Angebot wird von der Gemeinde angenommen. Die Ausschreibungsgrundlage ist damit nicht mehr gegeben.

Das Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hoch-geschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie -BbR) vom 10.07.2014 wird somit aufgehoben.

Allgemeines (3. Verfahren) :
Hinweis:

Dieses 3. Verfahren in Schleching wird aufgrund der letzten Verfahrensabbrüche (Eigenausbaumeldungen) auf der Seite des Breitbandzentrum nicht korrekt abgebildet und wird als 2. Verfahren gelistet. Es beginnt mit dem Veröffentlichungsdatum 20.12.2017 für das Modul 1 „Beginn Bestandsaufnahme“.

Verfahren zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern gemäß Breitbandrichtlinie vom 10. Juli 2014.

Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Erschließungsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netzte der nächsten Generation, NGA-Netze) an. Die Gemeinde Schleching will den Breitbandausbau schnellstmöglich vorantreiben. Hierzu sind gemäß Förderrichtlinie 9 verschiedene Verfahrensschritte (Module) sukzessive abzuarbeiten.

Modul 1: Bestandsaufnahme  (3. Verfahren)

Die Gemeinde Schleching hat eine Bestandsaufnahme der Breitband-Ist-Versorgung gem. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014 durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt gemäß Nr. 4.2 BbR.

Das Ergebnis der Bestandsaufnahme kann über folgenden Link abgerufen werden:

-SLE_M1_Ist-Erfassung.pdf

SLE_M1_Plan.pdf

Modul 2: Markterkundung – Bekanntmachung (3. Verfahren)

Die Gemeinde Schleching gibt hiermit die Markterkundung gem. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014 bekannt.

Die Unterlagen zur Bekanntmachung können über folgende Links abgerufen werden:

– SLE_M2_Markterkundung_Bekanntmachung.pdf

– SLE_M2_Plan.pdf

Modul 3: Markterkundung – Ergebnis (3. Verfahren)

Die Gemeinde Schleching hat eine Markterkundung gem. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014 durchgeführt.

Das Ergebnis der Markterkundung kann über folgende Links abgerufen werden:

– SLE M3 Markterkundung – Ergebnis

– SLE_M3_Plan.pdf

Modul 4: Auswahlverfahren – Bekanntmachung (3. Verfahren)

Bekanntmachung des Auswahlverfahren – einstufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014. Die Bekanntmachung erfolgt gemäß Nr. 5.1 Satz 5 BbR.

Die Unterlagen können über folgende Links abgerufen werden:

WICHTIG:

Die Abgabefrist für die Abgabe der Angebote im Auswahlverfahren (3. Verfahren) wird verlängert auf den neuen Termin 21.08.2018 / 12 Uhr. Der bisherige Abgabetermin (02.07.2018 / 12 Uhr) ist damit hinfällig.

– SLE_M4_Bekanntm_Auswahlv_einst.pdf

 SLE_M4_Anlage_1_zu_Pkt_3_Adressenliste.pdf

– SLE_M4_Anlage_2_zu_Pkt_8_Wertungsvorgehen.pdf

– SLE_M4_Plan.pdf

– MUSTER_160108_Breitbandausbauvertrag.pdf

Modul 5: Auswahlverfahren – Ergebnis (3. Verfahren)

Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in dem von der Gemeinde definierten Erschließungsgebiet im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR).

Für den geplanten Breitbandausbau in der Gemeinde Schleching hat ein Unternehmen sein Angebot frist- und formgerecht eingereicht.

Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 17.09.2018 beabsichtigt die Gemeinde Schleching den Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH zu schließen. Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberbayern).

Die Unterlage der Bekanntmachung zur vorgesehenen Auswahlentscheidung kann über folgenden Link abgerufen werden:

– SLE M5 Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung.pdf

Modul 7: Kooperationsvertrag – Stellungnahme BNetzA (3. Verfahren)

Bekanntmachung zum Entwurf des Kooperationsvertrages für das Erschließungsgebiet Mettenham in Schleching (3. Verfahren).

Die Stellungnahme zu den Kooperationsverträgen kann über folgenden Link abgerufen werden:

– SLE_M7_Bestaetigung_Freigabe_Kooperationsvertrag.pdf

Modul 9: Projektbeschreibung (3. Verfahren)

Die abschließende Projektbeschreibung für den Breitbandausbau kann beim Breitbandzentrum über den Link

https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ext_data/BBZ_Veroff_Links_Table_new.html eingesehen werden.

BayGibitR – Breitband Förderverfahren 2023

BayGibitR – Breitband Förderverfahren

Die Kommune Schleching beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“.

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/  veröffentlicht.

Alle Informationen Schleching betreffend finden Sie unter:

http://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ext_data/BBZ_Veroff_Links_GigabitTable.html

Bayern W-Lan

In der Gemeinderatsitzung vom 14.10.2019 wurde beschlossen, dass im Gemeindegebiet das kostenlose BayernWLAN angeboten wird. Trotz langwieriger Vorarbeiten und auch zum Teil pandemiebedingter Verzögerungen konnten nun im August 2021 die Standorte in Betrieb genommen werden.

Die Standorte sind am Dorfplatz, am Sportplatz sowie am Dorfladen.

Hier kann das WLAN mit einer Bandbreite von ca. 50 Mbits kostenlos genutzt werden. Die Einrichtung der Standorte wurde über das BayernWLAN Zentrum in Straubing gefördert sodass die Gemeinde nur die Kosten für den laufenden Betrieb zu übernehmen hat.