Widerspruch Datenübermittlung
Die Gemeinde Schleching informiert Sie hiermit über Ihr Recht auf Widerspruch gegen Datenübermittlungen.
Jeder Einwohner hat das Recht folgenden Datenübermittlungen zu widersprechen:
- Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 Abs. 3 Satz 2 Bundesmeldegesetz)
- Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen (§ 50 Abs. 1 und Abs. 5 Bundesmeldegesetz)
- Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten im Zusammenhang mit Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 und Abs. 5 Bundesmeldegesetz)
- Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 und Abs. 5 Bundesmeldegesetz
Der Widerspruch ist an keine Voraussetzungen gebunden und muss nicht begründet werden. Er bezieht sich auf das Melderegister der Gemeinde Schleching und ist unbeschränkt gültig. Vordrucke und weitere Auskünfte erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Fr. Huber, Zimmer 6,
Tel. 08649/9889-18 oder katharina.huber@schleching.de.





