Das Wasserwirtschaftsamt Traunstein hat mit veröffentlichung des Amtsblattes für den Landkreis Traunstein die Bekanntmachung zur vorläufigen Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein ermittelten Überschwemmungsgebiets (Wildbachgefährdungsbereich) am Alpbach bekannt gemacht.
Das Amtsblatt vom Landkreis Traunstein kann unter folgendem Link eingesehen werden.
Ebenfalls kann das Amtsblatt in der Gemeindeverwaltung Schleching eingesehen werden.
Das Landratsamt Traunstein hat mit Veröffentlichung des Amtsblattes für den Landkreis Traunstein vom 25.11.2022 eine Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest erlassen.
Das Amtsblatt des Landkreises Traunstein kann unter folgendem Link eingesehen werden.
Ebenfalls kann es in der Gemeindeverwaltung Schleching eingesehen werden.