Neuigkeiten aus Schleching

Widerspruch Datenübermittlung

Die Gemeinde Schleching informiert Sie hiermit über Ihr Recht auf Widerspruch gegen Datenübermittlungen. Jeder Einwohner hat das Recht folgenden Datenübermittlungen zu widersprechen: Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 Abs. 3 Satz 2 Bundesmeldegesetz) Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen…